Welcher SGB Teil gehört wo zu? Jetzt üben:

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SGB I – Allgemeiner Teil (I – 1): Allgemeine Bestimmungen über den Sozialrechtsbereich, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Grundlagen der Sozialversicherung und Verwaltungsverfahren.

SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (II – 2): Es regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, einschließlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld / ALG II) und zur Eingliederung in Arbeit.

SGB III – Arbeitsförderung (III – 3): Arbeitsförderung und Regelungen zur Arbeitslosenversicherung, wie zum Beispiel Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. (Arbeitslosengeld / ALG I)

SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (IV – 4): Hier werden allgemeine Bestimmungen für die Sozialversicherungsträger festgelegt, wie Organisation, Finanzierung und Aufgaben.

SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung (V – 5): Es regelt die gesetzliche Krankenversicherung, einschließlich Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vorsorgeleistungen.

SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung (VI – 6): Dieses Gesetzbuch behandelt die gesetzliche Rentenversicherung, einschließlich Rentenansprüche, Beitragszahlungen und Rentenberechnungen.

SGB VII – Unfallversicherung (VII – 7): Hier werden Regelungen zur gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt, einschließlich Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe (VIII – 8): Es regelt die Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich Leistungen zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zum Schutz vor Gefahren.

SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (IX – 9): Dieses Gesetzbuch behandelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben, einschließlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur beruflichen Bildung.

SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (X – 10): Hier werden Verfahrensregelungen für die Sozialverwaltung und Datenschutzbestimmungen festgelegt.

SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (XI – 11): Es regelt die soziale Pflegeversicherung, einschließlich Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Organisation der Pflege.

SGB XII – Sozialhilfe (XII – 12): Dieses Gesetzbuch behandelt die Sozialhilfe, einschließlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in die Gesellschaft.

SGB XIV – Sozialhilfe für Kriegsopfer und Hinterbliebene (XIII – 14): Hier werden spezielle Leistungen für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene geregelt.

 
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